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Was bringt das neue Betriebsrentenmodell („Nahles-Rente“) für Arbeitnehmer?

Ein Gastbeitrag von Stephanie Heise, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Das neue Sozialpartnermodell bringt zwar einige Verbesserungen. Aber wichtige Schwächen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden nicht behoben, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
„Mit diesem Gesetz stärken wir das Vertrauen in unseren Sozialstaat. Es ist ein echtes Plus für alle.“ So lobte die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles am 1. Juni 2017 im Bundestag das von ihr auf den Weg gebrachte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Aber ist das wirklich so? Tatsächlich begrüßen viele Unternehmen das neue auch „Nahles-Rente“ genannte Modell, insbesondere weil damit die Arbeitgeberhaftung für künftige Rentenzahlungen wegfällt. Aber für die Arbeitnehmer sieht das Bild trotz einiger positiver Neuerungen insgesamt weniger rosig aus.
Keine Haftung, keine Garantien
Beim Sozialpartnermodell muss der Arbeitgeber künftig keine bestimmte Rentenhöhe oder sonstige Leistungen zusagen, die sich aus den bAV-Beiträgen ergeben. Daher wird es bei der Nahles-Rente nur noch Produkte ohne Garantien geben. Das heißt: Versorgungseinrichtungen, die eine betriebliche Altersvorsorge durchführen, dürfen Arbeitnehmern keine Leistungen garantieren. Es gibt keine Zusage, dass die eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn noch voll vorhanden sind wie bei der Riester-Rente. Auch eine bestimmte Rentenhöhe ist nicht garantiert. Der Gesetzgeber gibt der Versorgungseinrichtung so die Möglichkeit, die Beiträge rentabler anzulegen, etwa durch eine verstärkte Anlage in Aktien oder Fonds. Was Arbeitgebern die Entscheidung für die bAV erleichtert, ist jedoch für ihre Mitarbeiter zwiespältig.
Einerseits sind Garantien teuer und gehen gerade in Zeiten niedriger Zinsen zu Lasten der Rendite. Durch den Garantieverzicht sollen die Versorgungseinrichtungen die Versichertengelder rentabler anlegen können. Die Renditechancen können dadurch steigen. Ob die Rechnung aber aufgeht und tatsächlich höhere Renten dabei herauskommen, steht und fällt mit der Entwicklung am Kapitalmarkt und dem Anlagegeschick der jeweiligen Versorgungseinrichtung.
Andererseits stehen den höheren Renditechancen auch höhere Verlustrisiken gegenüber. Besonders für Menschen, die wenig verdienen und wenig gesetzliche Rente erwarten können, kann es im Alter auf jeden Euro aus der Betriebsrente ankommen.
Wer das Risiko nicht tragen will, kann eine der bisherigen Varianten der bAV wählen, über die Produkte mit Garantie angeboten werden wie eine klassische Direktversicherung. Ungewiss ist aber, ob jeder Arbeitgeber mit Sozialpartnermodell diese noch parallel anbietet.
Geringverdiener profitieren
Hier verbessert sich einiges. Menschen mit einem Verdienst von weniger als 2.200 Euro brutto im Monat sollen unterstützt werden, um sich ein Polster für das Alter aufzubauen. Arbeitgeber erhalten dazu steuerliche Anreize. Schießt der Betrieb dem Arbeitnehmer zwischen 240 und 480 Euro im Jahr dazu, kann der Arbeitgeber 72 bis 144 Euro sparen. Allerdings ist der Zuschuss freiwillig, einen Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer nicht. Wer also schon bisher einen knauserigen Chef hatte, wird auch künftig kaum mit Extra-Geld fürs Alter rechnen können.
Ein Pluspunkt: Bisher hat sich betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener meist nicht gelohnt, weil die Betriebsrente voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wurde. Wer sparte, hatte im Fall der Grundsicherung also nicht mehr als jemand, der nicht vorgesorgt hatte. Künftig wird es bei der Grundsicherung einen Freibetrag auf bestimmte Sparformen geben. Er beträgt 100 Euro plus 30 Prozent der darüber liegenden Zusatzrente, jedoch maximal die Hälfte des Regelbedarfs für Alleinstehende (204,50 Euro im Jahr 2017). Voraussetzung: Die Verträge sehen eine lebenslange Rentenzahlung vor und keine – auch teilweise – Kapitalauszahlung bei Renteneintritt.
Mehr Geld vom Arbeitgeber
Positiv ist, dass sich Unternehmen zukünftig an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen müssen. Dies gilt, wenn sie durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen, also durch den Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil des Bruttogehalts zugunsten der Einzahlung in eine Direktversicherung.
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der Höchstbeiträge Entgelt umwandelt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diesen Betrag keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Arbeitgeber spart also Sozialbeiträge und muss diese Ersparnis bisher nicht an seine Mitarbeiter weitergeben.
Im Alter müssen Arbeitnehmer ihre Betriebsrente aber nicht nur versteuern, sondern darauf auch doppelt Sozialabgaben zahlen, nämlich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine zahlen, aktuell wären dies insgesamt über 18 Prozent. Dieses Missverhältnis soll nun teilweise ausgeglichen werden, indem der Arbeitgeber in der Ansparphase 15 Prozent der umgewandelten Summe zur Altersversorgung zuschießen muss. Das gilt für alle ab 2019 neu abgeschlossenen Verträge zur Entgeltumwandlung.
Aber: Zuschüsse gibt es nur für Gehälter bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- bzw. Rentenversicherung (in Westdeutschland zurzeit 4425 bzw. 6500 Euro im Monat). Wer mehr verdient, bekommt keinen Zuschuss, weil Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ja nicht sozialversicherungspflichtig ist und der Arbeitgeber hier auch nichts spart. Menschen, deren Gehalt oberhalb beider Beitragsbemessungsgrenzen liegt, sollten vor Abschluss einer bAV durchrechnen, ob die Steuerersparnis so hoch ist, dass es sich trotzdem lohnt.
Grundsätzlich macht die neue Zuschusspflicht die bAV attraktiver. Aber erstens hängt es von den Tarifpartnern ab, ob die 15 Prozent direkt auf dem Vorsorgekonto des Arbeitnehmers landen oder bei der Versorgungseinrichtung in einer Art Sicherheitspuffer. Und zweitens ist es auch mit den 15 Prozent möglich, dass sich bAV-Produkte für Arbeitnehmer aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungskosten nur rechnen, wenn sie ein sehr hohes Alter erreichen.
Wir fordern, dass Menschen auf ihre ausgezahlte Betriebsrente nur noch den Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen und nicht mehr den doppelten Beitrag.
Weniger Rentenanspruch
Was viele nicht wissen: Wenn Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung Sozialabgaben sparen, hat das für sie auch Nachteile, nämlich niedrigere Leistungsansprüche an die Sozialkassen.
Nicht nur sie selbst, auch der Arbeitgeber zahlt weniger in die gesetzliche Rentenkasse ein. Entsprechend sinkt der spätere Rentenanspruch.
- Der Anspruch auf Krankengeld sinkt.
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld sinkt.
- Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sinkt.
Dies sollten Arbeitnehmer mit einkalkulieren, bevor sie eine bAV abschließen.
Mangelnde Transparenz
Wenn Arbeitnehmern eine bAV angeboten wird, betonen zum Beispiel Vertreter der damit beauftragten Versicherungen in der Regel das Förderprinzip und werben mit Förderquoten von 40 Prozent und mehr durch gesparte Steuern und Sozialabgaben. Ausgeblendet werden meist die Konsequenzen der geringeren Sozialabgaben für die künftigen Leistungen der Sozialkassen. Oft verschwiegen oder nicht vernünftig erklärt wird auch die Steuer- und Sozialabgabenbelastung in der Rentenbezugsphase. Das hat für viele Arbeitnehmer ein böses Erwachen zur Folge.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher, dass Hinweise dazu in den bereits vorgeschriebenen Produktinformationsblättern stehen müssen, damit die Arbeitnehmer wissen, worauf sie sich einlassen.
Automatisiertes Sparen
Sinnvoll für eine steigende Verbreitung der bAV ist der Grundsatz, dass sich Tarifpartner – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – künftig auf ein sogenanntes “Opt-Out” einigen dürfen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer im Rahmen des neuen Sozialpartnermodells automatisch Teile ihres Einkommens sparen, solange sie dem nicht aktiv widersprechen. Bislang mussten Arbeitnehmer für einen bAV-Vertrag selbst aktiv werden. Erfahrungen aus den USA zeigen, dass bei einem Opt-Out mehr Bürger für das Alter sparen. Wer schon auf anderen Wegen ausreichend vorsorgt oder vorsorgen will, wird weiterhin zu nichts gezwungen und kann widersprechen.
Portabilität
Nicht gelöst ist trotz einiger Verbesserungen das Problem der Mitnahme von Verträgen beim Wechsel des Arbeitgebers. So können bAV-Verträge beim Wechsel von der Privatwirtschaft in den Öffentlichen Dienst und umgekehrt meist nicht mitgenommen werden. Denn Öffentliche Dienst bietet ein eigenes bAV-Modell an. Den alten Vertrag kann man dann höchstens privat weiter zahlen. Aber auch bei Wechseln innerhalb der freien Wirtschaft müssen Arbeitnehmer vielfach neue Verträge zu schlechteren Konditionen abschließen. Auch bei Kapitalübertragungen aus bestehenden in neue Verträge verschlechtern sich in der Regel die Vertragsbedingungen. Die Verbraucherzentrale NRW wünscht sich daher weitere Erleichterungen der bAV-Mitnahme beim Jobwechsel.
Fazit für Arbeitnehmer:
Wer schon einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge hat, für den ändert sich erst einmal nichts. Auch für bestehende Direktversicherungs-Verträge gibt es ab 2022 den 15-prozentigen Arbeitgeber-Zuschuss. Daher gibt es auch keine Notwendigkeit für Arbeitnehmer, kurzfristig den bisherigen Vertrag zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen. Ob man mit einem neuen Vertrag besser fährt, lässt sich erst sagen, wenn die neuen Angebote vorliegen.
Ein Wechsel des Vertrags sollte gut überlegt sein, denn das Sozialpartnermodell hat auch Nachteile zur Folge. So können Altverträge möglicherweise noch bessere Regelungen und/oder günstigere Konditionen enthalten als Neuverträge: Zum Beispiel einen (deutlichen höheren) Garantiezins, eine ergänzende Absicherung für Hinterbliebene und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Generell sollten alte und neue Verträge genau angeschaut und verglichen werden und zum gesamten Altersvorsorge-Konzept jedes Einzelnen passen. Dabei hilft eine anbieterunabhängige Beratung zur privaten Altersvorsorge.
Stephanie Heise leitet den Bereich Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit unabhängige Beratungen auf Honorarbasis zu Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen an. Die Beratungsstelle an Ihrem Wohnort finden sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
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