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GroKo: Das ändert sich bei der Rente

Sehr lange haben die Bürger nun auf eine neue Regierung gewartet und mit ihr auf die im Wahlkampf angekündigten Änderungen bei der Rente und Altersversorgung. Nun soll es mit der GroKo bald soweit sein. Doch was genau wird sich nun ändern?
Was die Große Koalition bei der Rente beschlossen hat, lässt sich schnell zusammenfassen. Es gibt mehr Geld für Geringverdiener und Mütter, außerdem hat sich die Politik auf eine garantierte Grenze beim Niveau und Beitragssatz für die Rente geeinigt und letztlich gilt nun eine Vorsorgepflicht für Selbstständige. Nur die Frage der Finanzierung ist noch offen.
Rentenniveau und Beitragssatz
Die sogenannte „doppelte Haltelinie“ war ein Wunsch der SPD. Diese Haltelinie soll zunächst bis 2025 gelten. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente bei dem jetzt geltenden Rentenniveau von 48 Prozent bleibt. Abgesichert wird das bei Bedarf auch durch Steuermittel. Jedenfalls soll der Beitragssatz, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, nicht über 20 Prozent steigen. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Vorschläge dazu soll bis März 2020 eine in diesem Jahr neu eingerichtete Rentenkommission erarbeiten. In der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ werden Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeber, Politik und Wissenschaft zusammenarbeiten mit dem Ziel, die Rentenversicherung ab 2025 zu sichern und weiterzuentwickeln. Ebenfalls im Fokus der Rentenkommission steht die betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge ab dem Jahr 2025.
Mütterrente
Das Thema Mütterrente wurde von der CSU immer wieder auf die Agenda gesetzt – auch ganz unabhängig von den Verhandlungen rund um die Regierungsbildung. Nun wurden die Änderungswünsche der CSU endlich berücksichtigt: Wer von 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht hat, erhält pro Kind einen dritten Rentenpunkt. Umgerechnet ergibt das in Westdeutschland ein Plus von 31,03 Euro und in Ostdeutschland von 29,69 Euro monatlich. Die Finanzierung der sich daraus ergebenden Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro – laut CSU – ist allerdings noch offen. Im Gespräch ist aktuell eine Mischung aus Steuern und Beitragszahlungen.
Grundrente
Die Situation von Geringverdienern wird sich ebenfalls verbessern. Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll eine Grundrente bekommen. Dabei zählen Erziehungs- und Pflegezeiten bei den Beitragsjahren mit. Die neue Grundrente soll zehn Prozent über dem Hartz-IV-Niveau liegen und über die Rentenversicherung abgewickelt werden. Um diese Grundrente zu erhalten, wird in einer Bedürftigkeitsprüfung ermittelt, ob ein anderes Einkommen oder weiteres Vermögen vorliegt. Immobilien, die selbst genutzt werden, werden nicht angetastet. Die Finanzierung der Grundrente ist noch nicht geregelt.
Erwerbsminderung
Jedes Jahr kommen rund 170.000 Erwerbsminderungsrentner neu hinzu. Ihre Situation soll nun verbessert werden. Wer krankheitsbedingt zum Frührentner wird, erhält zukünftig mehr Geld. Die Erwerbminderungsrente wird ab jetzt so berechnet, als ob diese Personen bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten gearbeitet und den zuletzt erhaltenen Lohn weiterhin erhalten hätten.
Selbstständige
Selbstständige haben bisher nicht in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Dadurch waren sie mehr als andere Berufstätige von einer Altersarmut bedroht. Das soll sich nun ändern. Eine sogenannte „gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht“ soll die finanzielle Situation der Selbstständigen im Ruhestand verbessern. Selbstständige haben nun die Pflicht, fürs Alter vorzusorgen, dafür können sie die gesetzliche Rentenversicherung oder andere Vorsorgeprodukte wählen. Voraussetzung bei frei gewählten Vorsorgeprodukten ist, dass diese insolvenzgesichert sind und zu einer Rente über dem Grundsicherungsniveau führen.
Außerdem: Härtefallfonds und Zeitungsausträger
Neben den Big Points einigte man sich bei den Koalitionsverhandlungen auch darauf, dass es für ostdeutsche Rentner einen Härtefallfonds geben soll. Durch diesen Fonds sollen in besonderen Fällen Nachteile ausgeglichen werden. Wie hoch das Volumen sein wird, wurde jedoch bisher noch nicht beziffert.
Auch die Zeitungsausträger können sich freuen. Wer als Minijob Zeitungen austrägt, dessen Rentenversicherungsbeitrag wird bis zum Jahr 2022 von 15 auf 5 Prozentpunkte gesenkt.
Bild: pixabay
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