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Viele Wege führen zur bAV

Wer sich für eine bAV entscheidet, der muss sich auch für einen Durchführungsweg entscheiden. Insgesamt stehen für die Gestaltung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und Unterstützungskasse.
Die bAV ist – allen Unkenrufen zum Trotz – sehr beliebt. Die Anzahl der Verträge hat sich seit 2002 fast verdoppelt und lag im Vorjahr bei rund 15,5 Millionen. Experten erwarten durch die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes einen weiteren Schub.
Direktversicherung ist am beliebtesten
Vergleicht man die verschiedenen Durchführungswege miteinander, bekommt die Direktversicherung ganz klar den meisten Zuspruch. Mit fast 7,9 Millionen Policen macht dieser Durchführungsweg aktuell fast die Hälfte aller bAV-Verträge in Deutschland aus. Die Vorteile liegen auf der Hand: geringer Verwaltungsaufwand und ein hohes Maß an Sicherheit für den Arbeitnehmer. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber entweder als Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für den Versorgungsberechtigten ab. Damit ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragsschuldner. Der Begünstigte der Lebensversicherung ist der Arbeitnehmer. Die Aufwendungen des Arbeitgebers sind, egal ob von ihm selbst oder vom Arbeitnehmer als Entgeltumwandlung finanziert, als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Bei der Direktversicherung steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite im Vordergrund: Sie unterliegt der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. In der klassischen Direktversicherung dürfen daher Beiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht. Der Kapitalerhalt ist aber auch hierbei gesichert. Die Leistungen setzen sich aus einem garantierten Teil, der unabhängig von der Kapitalmarktlage ist, und einem überschussabhängigen Teil, der so genannten Überschussbeteiligung, zusammen.
Pensionskassen auf Platz 2
Der Durchführungsweg Pensionskasse landet bei den beliebtesten Durchführungswegen auf dem zweiten Platz. Immerhin noch 3,7 Millionen Policen können der Pensionskasse zugeschrieben werden, was aktuell 21,4 Prozent aller bAV-Policen ausmacht. Seit 2002 haben sich Pensionskassen einer steigen Beliebtheit erfreuen können, der Anteil ist seither bis 2016 um 731,1 Prozent gestiegen. Die Vorteile dieses versicherungsförmigen Durchführungsweges überzeugen: Der Arbeitgeber profitiert davon, dass durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen Lohnnebenkosten bei der Entgeltumwandlung gesenkt werden können. Weitere Vorteile: Bilanzneutralität und die Möglichkeit einer Beitragszusage mit Mindestleistung. Und nicht zuletzt: Der Arbeitgeber kann dem Wunsch seiner Arbeitgeber nachkommen und Entgeltumwandlung sowie Riester-Förderung anbieten.
Aufholjagd: Pensionsfonds
Aktuell liegt auf dem letzten Platz der Durchführungsweg Pensionsfonds, wie die Pensionskasse ein versicherungsförmiger Durchführungsweg. 3,5 Prozent aller bAV-Verträge werden aktuell als Pensionsfonds angelegt, das waren 2016 0,55 Millionen. Immerhin holt der Pensionsfonds sehr stark auf, das Wachstum beträgt im Zeitraum 2002 bis 2016 2.650 Prozent.
Die Durchführungswege im Überblick
Sie möchten mehr über die verschiedenen Durchführungswege erfahren? Das dbr-Webmagazin hat alle Durchführungswege im Detail vorgestellt. Die dreiteilige Serie bietet Ihnen einen guten Überblick über die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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„Hintergrundwissen bAV“ ist in den Monaten Juli und August das TOP-Thema im dbr-Webmagazin sein. Wir werden Sie hier in verschiedenen Berichten zur bAV und zum Betriebsrentenstärkungsgesetz umfänglich informieren. Diskutieren Sie mit und nutzen die Kommentarmöglichkeit bei den Beiträgen. Wir freuen uns auf Ihre Meinung und einen regen Austausch!
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